
Seit 1.Januar 2009 ist es rechtskräftig: das Erneuerbare Energien Wärmegesetz des Bundes, das den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubauten vorschreibt. Ein Jahr zuvor schon hatte das Umweltministerium Baden-Württemberg das so genannte Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg, kurz E-Wärmegesetz BW erlassen.
Im Gegensatz zum Bundesgesetz wird die Nutzungspflicht der Erneuerbaren hier auch auf Bestandsgebäude erweitert, das heißt, bei einer Heizkessel-Erneuerung ab dem 01.01.2010 wird die Nutzung von 10 Prozent regenerativer Energie vorgeschrieben.
Dabei wird beabsichtigt, die Hauseigentümer wegen der geringeren Mehrkosten zum Einbau einer Solarwärmeanlage zu verpflichten - wenn im Rahmen des Kesseltauschs sowieso der Warmwasserboiler mit erneuert wird. Mindestens vier Prozent der Wohnfläche bei Ein -und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mindestens drei Prozent müssen dazu als Sonnenkollektorfläche installiert werden.
Da sich jedoch nicht jedes Gebäude dazu eignet, Solarwärme wirtschaftlich zu nutzen, werden Ersatzmaßnahmen genannt, mit denen man die gesetzlichen Anforderungen auch erfüllen kann.
Welche Möglichkeiten gibt es neben der Solarthermie?
Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel Zentralheizungen mit Holzpellets - oder Scheitholzkessel, anteilig auch Einzelraum-Holzöfen mit bestimmtem Wirkungsgrad, Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 (JAZ = Wärmegewinn geteilt durch Stromverbrauch, ermittelt pro Jahr), oder Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze. Bioerdgas mit 10 Prozent Biogasanteil, nachgewiesen durch einen langfristigen Liefervertrag, wie von den Stadtwerken Herrenberg angeboten, oder Bioheizöl mit 10 prozentigem Bioölanteil erfüllen die Auflage auch. Ist die eigene, nutzbare Dachfläche schon mit Photovoltaik belegt, so entfällt die Nutzungspflicht.
Welche Alternativen gibt es außerdem noch?
Wurden oder werden zum Bespiel das Dach oder die Außenwände um mindestens 20 Prozent besser gedämmt als das für Neubauten vorgeschrieben ist, oder werden durch mehrere Einzel-Maßnahmen (Dämmung von Dach, Außenwänden, neue Fenster) bestimmte Grenzwerte des Energiebedarfs - abhängig von seinem Baualter- unterschritten, so gelten die Auflagen ebenfalls als erfüllt.
Für alle Maßnahmen sind online -Formulare verfügbar, auf denen ein Gebäude-Energieberater oder berechtigter Energieausweis - Ersteller den Nachweis der Auflagen-Erfüllung bescheinigen kann.
Das Formular muss in der Regel dem Bauverwaltungsamt innerhalb von drei Monaten nach Anlagentausch vorgelegt werden. Nach einem ungeplanten Kesseltausch hat man ein Jahr Zeit, eine Ersatzmaßnahme auszuführen. Aber Achtung: Nichterfüllung oder Falschangaben können hohe Geldstrafen nach sich ziehen!
Auszug derzeitig aktueller Fördermöglichkeiten:
BAFA: Zuschuss bei Bestandsgebäuden für Solaranlagen zur Brauchwasser-und Heizungsunterstützung, hocheffizienten Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen. Zuschuss für Vorort-Energieberatung gemäß Checkliste Mindestanforderungen.
KFW: Ab 01. März 2011 fördert die KFW wieder Einzelmaßnahmen mit fünf Prozent der Investitionskosten, maximal 2500 Euro: diese bei besonders guter Dämmung als auch bei der Erneuerung der Heizungsanlage durch Öl- oder Erdgas-Brennwertkessel. Leider werden Biomasse-Heizungen (Holzpellets, Hackschnitzel) und Wärmepumpen nur mitgefördert, wenn sie zusätzlich installiert werden.
Altersgerecht Umbauen- Zuschuss oder Kredit (Programm-Nummer: 455,155): baut ein Wohnungseigentümer oder Mieter seine Wohnung altersgerecht und barrierefrei um, so kann er dafür ebenfalls fünf Prozent Zuschuss/ maximal 2500 Euro erhalten - oder dies durch einen Kredit mit einem Zinssatz von nur 1,66 Prozent finanzieren.
Wichtig: Anträge vor Beginn von Baumaßnahmen stellen!
Sonderförderung: "Baubegleitung durch Sachverständige": eine qualifizierte Baubegleitung durch einen "Sachverständigen" wird jetzt auch bei Durchführung einer Einzelmaßnahme 50-prozentig gefördert.
Vor Durchführung solcher Einzelmaßnahmen hat dieser die Angemessenheit der Gewerke unter Berücksichtigung der Auswirkung auf die thermische Bauphysik und energetischen Haustechnik des Gesamtgebäudes, sowie die Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen der KFW- Bedingungen zu prüfen und zu bestätigen.
Eine solche Energieberatung wird bei Erfüllung der betreffenden Kriterien durch das BAFA separat zur Hälfte gefördert.
Nähere Infos auch unter:
Hermann Kempter, Ingrid Kahlig
17.02.2011