
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solarstromanlagen, die neu ans Netz gehen, und Erweiterungen an bestehenden Anlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Sonst besteht für die Energieversorger keine Pflicht, den eingespeisten Strom zu vergüten. Vielen Betreibern solcher Anlagen ist dies offenbar nicht bekannt. Dies könnte für sie zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Die Meldepflicht von Solarstromanlagen wurde im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2008 gesetzlich vorgeschrieben. Der schnell wachsende Beitrag der Solarenergie zur Stromversorgung soll damit an zentraler Stelle erfasst werden. Entsprechend dem Zuwachs soll auch über die künftige Degression der Vergütung entschieden werden.
Nach Recherchen der Zeitschrift "Solarthemen" fehlen in der von der Bundesnetzagentur vorgelegten Photovoltaik-Statistik zahlreiche Anlagen, die in diesem Jahr installiert worden sind. Anscheinend wurden viele Anlagen aus Unwissenheit nicht gemeldet.
Die Redaktion appelliert deshalb an die Politiker, privaten Betreibern von Solarstromanlagen eine Schonfrist zu gewähren, aber nach §16 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber nur dann verpflichtet, den Strom zu vergüten, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Sollte der Netzbetreiber den Solarstrom bislang abgenommen und vergütet haben, ohne dass die Anlage bei der Netzagentur angemeldet wurde, könnte er das Geld eventuell vom Anlagenbetreiber sogar zurückfordern.
Es empfiehlt sich also, ab 1.1.2009 neu installierte Anlagen baldmöglichst an die Bundesnetzagentur zu melden.
Die entsprechenden Meldeformulare gibt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:www.bundesnetzagentur.de -> Sachgebiete -> Elektrizität/Gas?Anzeigen/Mitteilungen -> Meldung Fotovoltaikanlagen
Anschrift:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4 53113 Bonn. Telefon: 0 228 14-0 , Fax: 0 228 14-8872
Gerd Klaus
27.10.2009